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Kontrollperioden nach NIV

Kontrollperioden nach NIV

Schlusskontrolle, Abnahmekontrollen oder doch eine periodische Kontrolle… Welche Kontrollperiode hat meine Liegenschaft und welche Kontrollen stehen an?
Der Elektroinstallateur muss bei der Übergabe der Installation an den Eigentümer, bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Anpassungen eine Schlusskontrolle durchführen und einen Sicherheitsnachweis erstellen. Ist das Objekt kein Wohnhaus ist in der Regel eine Abnahmekontrolle nötig, welche durch den Installateur oder durch den Eigentümer veranlasst wird. Bei den periodischen Kontrollen wird der Eigentümer, vom energieliefernden Werk, für die Erbringung des Sicherheitsnachweises aufgeboten.

Eine häufige Frage ist, was passiert, wenn ich die Kontrolle nicht durchführen lasse?
Das ESTI setzt die periodische Kontrolle durch, wenn der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist bei der Netzbetreiberin eingereicht wird. Die Durchsetzung geschieht mittels Verfügung als aller letztes Mittel unter Zuhilfenahme der im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vorgesehenen Zwangsmassnahmen. Schliesslich überwachen die Netzbetreiberinnen den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüfen diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit.

Das ESTI nimmt diese Aufgabe im Bereich der periodischen Installationskontrollen, der Schluss- und Abnahmekontrollen und der Mängelbehebung gemäss Inspektionsbericht wahr.

Beispiele von Kontrollperioden:
Jährlich: 
Baustellen, Märkte und temporäre Installationen

Alle 3 Jahre:
Explosionsgefährdete Räume der Zone 0 und 1 in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, Explosionsgefährdete Räume der Zone 2 und 22

Alle 5 Jahre:
Campingplätze und Bootsanlegestellen
Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes
Ladestationen für die Elektromobilität im öffentlichen Raum
Restaurants und Hotel, Schulhäuser, Hallen- und Freibäder, Messehallen
Warenhäuser und Baumärkte mit einer Verkaufsfläche >1200m2
Kläranlagen, Abwasserpumpwerke
Alte Installationen / Installationsteile mit Nullung Schema III

Alle 10 Jahre:
Bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle
Zivilschutzanlagen
Sport- und Vergnügungsboote
Gewerblich genutzte Räume, Gewerbliche Werkstätten
Kirchen
Pumpstationen, Reservoir Trinkwasser
Landwirtschaftlich genutzte Räume wie Stall und Scheune

Alle 20 Jahre:
Bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten

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