- 2. Februar 2024
Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen ein Sicherheitskonzept für ihre Anlagen ausarbeiten. Leider stellen die ESTI-Inspektoren häufig fest, dass diese fehlen oder nicht gelebt werden.
Vielfach stellt sich für die Betriebsinhaber die Frage: Wieso muss ich ein Sicherheitskonzept für meine elektrischen Anlagen erstellen?
Im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) steht im Art. 27: Wenn durch den Betrieb einer privaten oder öffentlichen Schwach- oder Starkstromanlage eine Person getötet oder verletzt wird, so haftet der Betriebsinhaber für den entstandenen Schaden. Gemäss Art. 10 der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung SR 734.2) sorgt der Betriebsinhaber dafür, dass sich Personen, die über die Gefahren nicht unterrichtet sind, auch bei Unachtsamkeit weder direkt noch indirekt (z.B. mit Werkzeugen, Geräten des täglichen Gebrauchs usw.) betriebsmässig unter Spannung stehenden Teilen von Anlagen und daran angeschlossenen elektrischen Einrichtungen so nähern können, dass sie sich gefährden. Damit keine Unfälle mit einer elektrischen Starkstromanlage geschehen und für einen sicheren Betrieb braucht es ein Sicherheitskonzept.
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