- 2. Februar 2024
Liegenschaftsbesitzer sind verpflichtet, elektrische Installationen, Geräte und Anlagen bei einem Neubau und anschliessend mindestens alle 20 Jahre prüfen zu lassen. Die Sicherheit für Personen sowie die Verfügbarkeit von Anlagen werden im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung beeinträchtigt. Aus diesem Grund werden Eigentümer von ihrem energieliefernden Werk in periodischen Abständen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen überprüfen zu lassen. Die Kontrollperiodizität der Elektroanlage richtet sich dabei nach der Gebäude- und Betriebsart, ob die Kontrolle jährlich, alle 5, 10 oder 20 Jahre durchgeführt wird. Genauere Informationen können sie gerne in unserem Blog nachlesen.
Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Mieter und Verwalter bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und bei fachlichen Herausforderungen.
Unser Angebot, ihr Vorteil: